Andere Wünsche

Geschrieben am 27 März 2006

Ich guck ja nicht oft bei Amazon rein und stöbere dort herum, und dementsprechend karg ist auch mein dortiger Wunschzettel ausgestattet.
Noch besser gestalten sich dann aber die Empfehlungen, die der Laden mir gegenüber zum Kauf ausspricht.
“Sakrileg” von Dan Brown interessiert mich zum Beispiel nicht die Bohne, und was bitte soll ich mit dem “Bürgerlichen Gesetzbuch”? Ich kann mir angenehmere Bettlektüre vorstellen.
Sophie Kinsellas “Göttin in Gummistiefeln” klingt auch nicht gerade spannend. Amazon verkennt meinen Geschmack offenbar völlig.

Dabei ist mir aber aufgefallen, dass es dort neben der Funktion, Titel auf seinen Wunschzettel zu setzen, mittlerweile eine neue gibt:

“Auf die Hochzeitsliste”

Nun gut, ich glaube ja nicht, dass dieses Ereignis in naher oder überhaupt irgendeiner Zukunft auf mich zukommen wird, aber ich könnte mir ja einfach spaßeshalber mal eine anlegen.
Damit ich, wenn ich gar nicht mehr damit rechne, womöglich von meinem andersdenkenden Ich aus der Vergangenheit mit merkwürdigen Geschenken überrascht werde.

Wie war das doch gleich?
§ 1297 Abs.1 BGB: “Aus einem Verlöbnis kann nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden.

Puh, gut zu wissen (für den Fall, dass).

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