Herrenlos schwärmen und verfolgen
Geschrieben am 6 Januar 2007
Rubrik “Angeberwissen für Parties”
Nach deutschem Recht wird ein Bienenschwarm herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt. Verfolgt ein Eigentümer seinen Bienenschwarm, so darf er bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten.
Will man also unbedingt neugierigerweise mal in Nachbars Garten schauen, empfiehlt es sich, sich einen Bienenschwarm zur Verfolgung anzuschaffen. Oder vorzugeben, diesen verfolgt zu haben.
Eine Gesetzeslücke, die es zu schließen gilt, wie ich meine.

