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Stirb, Hesse, stirb!

Ach ja, da war ja noch der Klassiker aus dem Rechtskunde-Unterricht aus der Hessischen Landesverfassung:

Artikel 21
Gesetzliche Strafen

(1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
[...]

Wird zwar durch das Grundgesetz aufgehoben (Bundesrecht bricht Landesrecht), steht aber noch immer so da drin. Wirklich!

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