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Her mit den Daten, koste es noch so viele Klagen

Es ist ganz erstaunlich, mit welcher Ignoranz internationale Gesetzesentwürfe zur Datenerhebung unter Beteiligung deutscher Vertreter vorangetrieben werden, obwohl sie aus jüngster Erfahrung heraus wissen müssten, dass diese höchstwahrscheinlich hierzulande wieder vom Bundesverfassungsgericht gekippt werden würden.

So hat das BVG im März die Vorratsdatenspeicherung bzw. den Zugriff auf die erhobenen Daten stark eingeschränkt, nur bei schweren Straftaten dürfe darauf zugegriffen werden. Im Zuge des Urteilsspruchs wurde informationstechnischen Systemen seinerzeit sogar ein neues Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integration zugesprochen (siehe hier und hier).

Mit also besserem Wissen ausgestattet, wird sich aber nun auf der länderübergreifenden Ebene am “Anti-Counterfeiting Trade Agreement” (ACTA) beteiligt, der Ausarbeitung eines Vertrages, der den Behörden umfassende Rechte beim Nachgehen von Urheberrechtsverletzungen einräumen soll. Demnach “sollen etwa Urheberrechtsverletzungen ohne Bereicherungsabsicht zwingend mit strafrechtlichen Sanktionen belegt werden – eine Klausel, die mittlerweile als “Pirate-Bay-Killer” bekannt ist.”

Doch nicht nur das.

Eine kanadische Zeitung sprach sogar davon, dass der Vertrag die verdachtsunabhängige Kontrolle von Medien und elektronischen Geräten durch den Zoll und andere Behörden erlauben solle. Verheerend wäre das vor allem für die Bürgerrechtssituation in den europäischen Ländern, weil dort Zollbehörden seit dem Schengen-Abkommen auch im Landesinneren tätig werden dürfen. Im schlimmsten Fall würde auf diesem Umweg eine ständige Durchsuchungsbereitschaft von Laptops und MP3-Playern durch die Hintertür eingeführt. Vor allem im Zusammenhang damit, dass Urheberrechtsverletzungen auch ohne Antrag des Rechteinhabers verfolgt werden sollen, würde eine Situation entstehen, in der der Behördenwillkür Tür und Tor geöffnet wäre.

Angeblich soll das Abkommen bis Ende des Jahres beschlossen werden – möglicherweise auf dem kommenden G8-Gipfel in Japan.

(siehe hier)

“Ständige Durchsuchungsbereitschaft [...] im Landesinneren”. Offenbar gibt es für den Bundestrojaner noch weiteren Einsatzbedarf als bei Vorliegen von schweren Straftaten. Klar, die Daten sind nun vorhanden und so wachsen die Begehrlichkeiten, auch seitens der Musik- und Filmlobby.

Kann man derlei Bestrebungen nicht in irgendeiner Art und Weise als Verschwendung von Steuergeldern ahnden, wenn man doch genau weiß, dass all das bei der leisesten Verfassungsklage wieder zurückgenommen werden würde?

Vielleicht glaubt man aber dort im ACTA-Kommitee, dass P2P-Nutzer gleichzusetzen seien mit Terroristen und daher diese immense Energie aufgewendet wird. Oder die Musikindustrie macht sie das glauben. Wie auch immer: Leute, die viel mit Computern machen, sind ja eh immer suspekt:


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