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Die Krux mit der Bebilderung

Die Bebilderung von Artikeln ist kein einfaches Unterfangen. Zum Einen wird nicht erst seit Neuestem stets ein Eyecatcher gefordert, andererseits liefert manches zu berichtende Thema nicht immer gleich symbolträchtiges Fotomaterial mit. Bei der Suche nach einem Bild, das den im Bericht erläuterten Sachverhalt ansatzweise wiedergibt, griff die Hamburger Tourismus GmbH deutlich daneben, als sie auf einen Online-Führer für Rollstuhlfahrer hinwies. Leicht zugängliche Sehenswürdigkeiten für Gehbehinderte sollten in jenem Ratgeber zu finden sein. Man entschied sich dann dafür, einen Rollstuhlfahrer vor dem neuen Docklands-Gebäude abzubilden:

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„Über den fünf Büroetagen bietet eine öffentliche Aussichtsplattform einen eindrucksvollen Blick über den Strom, die Hafenanlagen und die hier einmündende Süderelbe.“ So wird die architektonische Neuheit im Hafen beworben.

Allerdings stellt sich die Wahl des Bildes als etwas unglücklich heraus. Denn wie dem Autor des Blogs Zwischenzeit auf Anfrage vom Eigentümer geschrieben wurde: “Die Aussichtsplattform des Docklands ist fuer Besucher nur ueber die Aussentreppe erreichbar.”

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